Pflegetagegeld
Bei der Pflegetagegeldversicherung wird das mit der Versicherung vereinbarte Pflegetagegeld für jeden Tag, an dem der Versicherte pflegebedürftig ist ausbezahlt. Es wird ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten ausgezahlt, und kann somit auch für die Pflege durch Angehörige oder andere Dinge verwendet werden. Wie viel Tagegeld der Versicherte tatsächlich bekommt, hängt von dem gewählten Tarif und der Pflegestufe ab.
Der Unterschied zur Pflegerente besteht darin, dass der Versicherte bei der Pflegetagegeldversicherung ein Tagegeld für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit erhält, und bei der Pflegerente die vorher vereinbarte monatliche Rente ausbezahlt wird.